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   VGH Hessen, 20.10.2008 - 10 A 1227/08.Z   

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https://dejure.org/2008,70818
VGH Hessen, 20.10.2008 - 10 A 1227/08.Z (https://dejure.org/2008,70818)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.10.2008 - 10 A 1227/08.Z (https://dejure.org/2008,70818)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 10 A 1227/08.Z (https://dejure.org/2008,70818)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2008 - 10 A 1227/08
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine bestimmte, noch ungeklärte und für die Rechtsmittelentscheidung erhebliche Rechtsfrage formulieren und außerdem angeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 10 A 1691/08.Z - Seite 2 des amtlichen Umdrucks; zur entsprechenden Regelung des Revisionsrechts: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • VGH Hessen, 15.04.2009 - 10 A 158/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    4 Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine bestimmte, noch ungeklärte und für die Rechtsmittelentscheidung erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und außerdem angeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage bestehen soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 10 A 1227/08.Z - zur entsprechenden Regelung des Revisionsrechts: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 124 Rdnr. 10).
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